“Wie oft muss der Arbeitgeber den Beschäftigten eigentlich Sicherheitsschuhe stellen?” Klingt wie eine einfache Frage. Ist sie aber nicht. Aber es ist eine fundamentale Frage für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die leider gar nicht so leicht zu beantworten ist. Da es hier um ein so wichtiges Thema wie den Schutz der Arbeitnehmer und die Unfallprävention geht, hat das Expertenteam von Shoes For Crews beschlossen, etwas Licht ins Dunkle zu bringen. Schließlich wollen wir alle gemeinsam die Gefahren am Arbeitsplatz so gering wie möglich halten! Und dazu lesen wir schon auch mal Gesetzestexte ….
Im Folgenden werden wir also auf die grundlegenden Gesetze und Vorschriften eingehen, welche uns dabei helfen festzulegen, wo und wie oft ein Arbeitgeber Sicherheitsschuhe stellen muss. Vorsicht: Jetzt wird es juristisch – aber keine Bange, wir übersetzen die Paragraphen gleich für Sie!
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbschG)
Wann muss der Arbeitgeber Sicherheitsschuhe stellen?
Das “Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit” (klingt furchtbar kompliziert), oder kurz Arbeitsschutzgesetz (kürzer, aber auch nicht gerade aufregend), legt fest, dass der Arbeitgeber “die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen [hat], die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.” Alles klar?
Im Klartext: Das heißt also, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen muss, um zu ermitteln, ob es Gefahren am Arbeitsplatz gibt, die mit einer entsprechenden Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) begegnet werden müssen.
Ein Beispiel: Sie betreiben einen Supermarkt und ein Teil Ihrer Belegschaft arbeitet im angrenzenden Lager. Hier bestehen Gefahren von Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen oder Quetschungen durch herunterfallende Gegenstände sowie Gabelstaplern. In diesem Fall sind Sie als Arbeitgeber nach den Paragraphen 3 und 4 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, Sicherheitsschuhe zu stellen.
Welche Kategorien es bei Sicherheitsschuhen gibt, können Sie in unseren Artikeln “Die neue EN ISO 20344:2021 vs. die EN ISO 20344:2011: Die Unterschiede” und “Sicherheitsschuhe S1, S2 und S3: Die Unterschiede” nachlesen.
Wer muss die Kosten für Sicherheitsschuhe übernehmen?
Das Arbeitsschutzgesetz legt nicht nur fest, wann Sicherheitsschuhe oder andersartige Persönliche Schutzausrüstung gestellt werden müssen, sondern auch wer die Kosten dafür übernehmen muss:
(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.
Aus §3, Absatz 3 geht ganz klar hervor, dass die Arbeitgeber die Kosten für die Sicherheitsausrüstung tragen müssen.
Die DGUV-Regel 112-991 “Benutzung von Fuß- und Knieschutz”
Das Arbeitsschutzgesetz ist zwar eine gute Grundlage für die Beantwortung der Frage “Wie oft muss der Arbeitgeber Sicherheitsschuhe stellen?”, aber so richtig konkret ist das Gesetz nicht wirklich.
Außerdem kann es für Laien schwierig sein, aus den rechtlichen Vorschriften schlau zu werden. Das hat sich auch der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gedacht und darum die DGUV Regel 112-991 veröffentlicht. Dieses Dokument enthält nicht nur alle wichtigen Vorgaben zu Fuß- und Knieschutz, sondern auch praktische Checklisten für Gefahrenanalysen, Anforderungen an Sicherheitsschuhe und vieles mehr.
Wann muss der Arbeitgeber Sicherheitsschuhe stellen?
Auch die DGUV-Regel widmet sich der Frage, wann der Arbeitgeber Sicherheitsschuhe stellen muss.
Im dritten Abschnitt zu “Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit” wird spezifiziert, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsermittlung sowie -beurteilung durchzuführen und dann die entsprechende Ausrüstung bereitzustellen hat.
Wichtig ist hier vor allem die Bewertung des Risikos:
“Eine Bewertung des Risikos ist erforderlich, um eine Auswahl des jeweiligen Fuß- oder Knieschutzes nach Art der Gefährdungen treffen zu können. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, wann und wie häufig die Gefährdungen tatsächlich auftreten können.”
Im Anhang 1 der DGUV-Regel finden Sie praktische Hinweise dazu, welche Gefahren vom Fußschutz abgedeckt werden müssen und wie eine Gefährdungsermittlung beim Fußschutz auszusehen hat.
Haben Sie als Arbeitgeber eine entsprechende Gefährdung festgestellt, konkretisiert die DGUV-Regel, dass Sie nur Fußschutz stellen müssen, der mit einer entsprechenden CE-Kennzeichnung versehen ist, also zertifizierte Berufs- oder Sicherheitsschuhe. Sie müssen also nicht gewöhnliche Arbeitsschuhe stellen.