Kaum ein Arbeitsplatz ist so vielfältig wie der Supermarkt – die Arbeitsplätze variieren zwischen Verkaufsraum mit Regalsystemen und Tiefkühltruhen von Bedientheken, wie bei einer Fleisch- oder Fischabteilung, über Kassen bis hin zu Lagerräumen und bis zur Auslieferung. Mit der Vielzahl unterschiedlicher Arbeitsplätze steigt auch das Risiko für Arbeitsunfälle. Deshalb ist eine Vielzahl an unterschiedlichen Sicherheitsmaßnahmen nötig.
Im heutigen Beitrag geht es um genau diese Sicherheitsmaßnahmen und wie sich Unfälle im Supermarkt am besten vorbeugen lassen, damit es endlich heißt – Unfälle Adé!
Rechtliche Grundlagen der Sicherheitsmaßnahmen
Da alle praktischen Hinweise zu Sicherheitsmaßnahmen letztlich auf rechtlichen Grundlagen beruhen, lohnt ein Blick in die Gesetzesbücher. Zum einen hält man so als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin die geltenden Gesetze und Verordnungen ein, aber zum anderen hilft es auch oft bei der Implementierung von Präventionsmaßnahmen und wirksamen Arbeitsschutzmanagementsystemen.
Grundlegend gilt, dass die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterschaft von den Arbeitgebenden gewährleistet werden muss. Logischerweise müssen daher alle anfallenden Arbeiten so organisiert werden, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird. Oft werden fachkundige Personen mit den Aufgaben des Arbeitsschutzes beauftragt, um alle Anforderungen korrekt zu erfüllen.
Im Folgenden greifen wir zwei Gesetze und eine Verordnung heraus, wobei es natürlich noch viele weitere Verordnungen, technische Grundsätze und DGUV-Regeln gibt. Daher empfehlen wir unbedingt, einen Blick in den “sicheren Supermarkt” der Bundesgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) zu werfen. Dabei handelt es sich um eine kostenlose, interaktive Website mit allen wichtigen Informationen rund um das Thema Arbeitsschutz im Lebensmitteleinzelhandel.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Ziel des Arbeitsschutzgesetzes ist zum einen die Prävention von Arbeitsunfällen. Zum anderen soll aber auch verhindert werden, dass Arbeitnehmende durch die Ausübung ihrer Tätigkeit chronisch erkranken. Gemeint ist hier sowohl die körperliche als auch die geistige Gesundheit.
Genaueres zum Arbeitsschutzgesetz können Sie übrigens auch in unserem Beitrag “Wie oft muss der Arbeitgeber Sicherheitsschuhe stellen?” nachlesen.
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Das Arbeitssicherheitsgesetz, oder auch “Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit”, richtet sich an die Akteure im Arbeitsschutz. Das heißt, dass es sich direkt an die Arbeitgebenden wendet. Das Arbeitssicherheitsgesetz umfasst die Regelungen zur Bereitstellung von Betriebsärztinnen sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit. Darüber hinaus werden auch deren Aufgaben und betriebliche Positionen festgelegt. Insgesamt fordert dieses Gesetz die betriebliche Zusammenarbeit in Sachen Arbeitsschutz ein.
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
In der PSA-Benutzungsverordnung ist festgelegt, wann, wie und welche persönliche Schutzausrüstung an die Arbeitnehmenden bereitgestellt werden muss. Wie der Name bereits erahnen lässt, gehören zur persönlichen Schutzausrüstung alle Sicherheitsmaßnahmen, die vor den Gefahren am Arbeitsplatz schützen. Dazu zählen natürlich Sicherheitsschuhe, aber auch Schutzbrillen, Schutzhandschuhe oder Helme, falls das nötig sein sollte.
Praktische Vorschläge für Sicherheitsmaßnahmen
Immer dann, wenn Mensch und Technik zusammentreffen, können sich schnell Unfälle ereignen – sei es durch mangelhaften Arbeitsschutz oder durch menschliches Fehlverhalten. Darum gilt es geeignete Sicherheitsmaßnahmen und Arbeitsschutzmanagementsysteme zu implementieren, um das Risiko weitestgehend zu verringern.
Die Ursachen für Arbeitsunfälle in einem Supermarkt sind so vielfältig wie der Job selbst. Es müssen die klassischen Stolperfallen beachtet werden, aber auch die Gefahren, denen die Hände und Füße kontinuierlich durch Rollbehälter, Hubwagen oder Gabelstaplern ausgesetzt sind. Zusätzlich kann es durch langes Stehen oder Sitzen auch zu Muskel-Skelett-Erkrankungen kommen.
Die verschiedenen Sicherheitsmaßnahmen sind sehr komplex und umfassen. Darum hier ein paar grundlegende und leicht zu implementierende Sicherheitsmaßnahmen, die in keinem Supermarkt fehlen sollten:
Sicherheitsmaßnahmen von Kopf bis Fuß – Berufs- und Sicherheitsschuhe
Jede gute Prävention fängt bei einem geeigneten Schuhwerk an, schließlich kann nur dadurch unsere Trittsicherheit gewährleistet werden! Tatsächlich hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in einem Bericht von 2019 aufgezeigt, dass Hand- und Fußverletzungen die häufigsten Unfallfolgen im Einzelhandel sind.
So sollte man als Arbeitgebender also immer sicherstellen, dass die Belegschaft mit den geeigneten Berufs- oder Sicherheitsschuhen ausgestattet ist. Diese können nämlich einer Vielzahl an Stolperunfällen, Quetschungen und sogar Muskel-Skelett-Erkrankungen vorbeugen.
Nicht nur, dass sich diese Art von Sicherheitsmaßnahme ökonomisch lohnt – schließlich führen jeder Arbeitsunfall und jede arbeitsbedingte Erkrankung zu teuren Ausfallzeiten und Störungen im Betriebsablauf – sondern sie ist auch sehr einfach einzuführen.
Wenn Sie Beratung bei der Auswahl des geeigneten Schuhwerks brauchen, dann können Sie sich gerne jederzeit mit uns in Verbindung setzen!