In unserem Beitrag zu den 7 häufigen Ursachen für Arbeitsunfälle im industriellen Umfeld haben wir gezeigt: Menschliche Faktoren haben […] einen äußerst hohen Anteil an den Ursachen für Arbeitsunfälle. Das Management hat keinen direkten Einfluss auf das individuelle Verhalten der Angestellten, daher kann die Bereitstellung adäquater persönlicher Schutzausrüstung (PSA) einen großen Beitrag leisten, Ursachen für Arbeitsunfälle zu minimieren. Aber nicht nur das, es geht auch darum, indirekte Kosten als Folge von Arbeitsunfällen zu vermeiden. Wie wir an anderer Stelle gesehen haben, berechnen Unternehmen pauschal 500 Euro pro Tag, die ein Arbeitsunfall an Kosten verursacht. Die Notwendigkeiten sind somit klar. Aber welche Pflichten ergeben sich für Unternehmen konkret aus der PSA-Verordnung? Und welche Rechte und Pflichten haben die Arbeitnehmenden? Lesen Sie weiter, um mehr darüber zu erfahren.
Worum geht es bei der PSA-Verordnung
Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, PSA bereitzustellen, ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Die PSA-Verordnung ist eine europäische Verordnung, die den Einsatz und die Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung regelt. Sie wurde entwickelt, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, indem sie sicherstellt, dass alle PSA-Produkte bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen.
Warum ist die PSA-Verordnung wichtig?
Die PSA-Verordnung ist entscheidend, weil sie sicherstellt, dass nur sichere und geprüfte Produkte auf den Markt kommen. Dies minimiert das Risiko von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, was sowohl für Ihr Unternehmen als auch für Arbeitnehmende von Vorteil ist. Sicherheitsschuhe, Helme, Handschuhe und andere Schutzausrüstungen müssen den in der Verordnung festgelegten Normen entsprechen, um verwendet werden zu dürfen. Darüberhinaus legt die PSA-Verordnung verschiedene Anforderungen fest, die sowohl Hersteller als auch Arbeitgeber erfüllen müssen:
1. Kategorisierung der PSA
Die Verordnung teilt PSA in drei Kategorien ein:
- Kategorie I: Einfache PSA, die vor minimalen Risiken schützt (z.B. Gartenhandschuhe).
- Kategorie II: PSA, die weder in Kategorie I noch in Kategorie III fällt (z.B. Sicherheitsschuhe).
- Kategorie III: Komplexe PSA, die vor tödlichen Gefahren oder irreversiblen Gesundheitsschäden schützt (z.B. Atemschutzgeräte).
2. Konformitätsbewertung
Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der Verordnung erfüllen. Dies erfolgt durch interne Prüfungen und, in einigen Fällen, durch externe Zertifizierungen.
3. CE-Kennzeichnung
Alle PSA-Produkte müssen eine CE-Kennzeichnung tragen, die bestätigt, dass sie den europäischen Normen entsprechen.
4. Technische Dokumentation
Hersteller müssen eine umfassende technische Dokumentation erstellen, die die Konformität der PSA-Produkte belegt.
Pflichten des Arbeitgebenden
Arbeitgeber haben eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der PSA-Verordnung. Ihre Pflichten lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Bereitstellung geeigneter PSA: Unternehmen müssen ihren Angestellten die notwendige PSA zur Verfügung stellen, die den spezifischen Gefahren am Arbeitsplatz entspricht. Dies umfasst auch regelmäßige Überprüfungen und Wartungen der Ausrüstung.
- Schulung des Personals: Es ist unerlässlich, dass Arbeitnehmende im richtigen Gebrauch der PSA geschult werden. Dies umfasst die korrekte Anwendung, Pflege und Lagerung der Ausrüstung.
- Risikobewertung: Die Firma muss regelmäßige Risikobewertungen durchführen, um festzustellen, welche PSA erforderlich ist. Diese Bewertungen sollten auch aktualisiert werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern.
- Überwachung und Durchsetzung: Unternehmen müssen sicherstellen, dass die PSA-Verordnung eingehalten wird und Maßnahmen ergreifen, wenn Verstöße festgestellt werden.