In der Lebensmittelindustrie geht es nicht nur um den guten Geschmack, sondern auch um das unsichtbare Fundament jeder Produktion: Hygiene, Sicherheit und Qualität – und genau hier setzt die richtige Arbeitskleidung an. Sie schützt nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch die Produkte – und damit letztlich die Konsumenten.
Doch worauf kommt es wirklich an? Welche gesetzlichen Regeln gelten in Deutschland? Und was sollten Unternehmen bei der Auswahl unbedingt beachten? Alle Antworten und mehr finden Sie in unserem heutigen Artikel.
Hygiene hat oberste Priorität
Die Lebensmittelindustrie ist ein hochsensibler Bereich. „Die […]Hygiene liegt in erster Linie in der Verantwortung der Unternehmen, die Lebensmittel verarbeiten, herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen“, so das Bundesinstitut für Risikobewertung. Schon kleinste Verunreinigungen können zu großen Problemen führen – von Produktionsstopps bis hin zu Rückrufaktionen. Damit es erst gar nicht so weit kommt, muss die Arbeitskleidung ein klares Ziel verfolgen: absolute Hygiene.
Das beginnt bei der Farbe. In den meisten Betrieben ist Weiß Standard – nicht, weil es modisch ist, sondern weil Verschmutzungen sofort sichtbar werden. Außerdem gilt: Arbeitskleidung muss regelmäßig gewechselt, professionell gereinigt und in hygienisch einwandfreiem Zustand getragen werden.
Besondere Bedeutung haben dabei auch Kopfbedeckungen und Haarnetze, um Fremdkörper im Produkt zu verhindern. Handschuhe, Einwegschürzen oder Ärmelschoner können je nach Bereich zusätzlich vorgeschrieben sein.
Gesetzliche Regelungen in Deutschland
In Deutschland gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die regeln, wie Arbeitskleidung in der Lebensmittelindustrie beschaffen sein muss:
- Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV): Sie verpflichtet Unternehmen, hygienische Kleidung bereitzustellen und deren Tragen zu kontrollieren.
- Das HACCP-Konzept: Das international gültige System zur Gefahrenanalyse verlangt, dass Arbeitskleidung Teil des betrieblichen Hygienemanagements ist.
- Arbeitsschutzgesetz und PSA-Verordnung: Sie stellen sicher, dass Beschäftigte nicht nur hygienisch, sondern auch sicher arbeiten können. Dazu gehört geeigneter Schutz vor Hitze, Nässe oder chemischen Reinigungsmitteln.
- Branchenspezifische Normen (z. B. DIN 10524): Diese definieren detaillierte Anforderungen an Lebensmittelhygiene, darunter auch Kleidungsvorgaben.
Kurz gesagt: Arbeitskleidung ist in der Lebensmittelbranche kein „Nice-to-have“, sondern ein verpflichtender Teil des Sicherheits- und Hygienekonzepts.
Praktische Anforderungen im Alltag
Neben den gesetzlichen Vorschriften müssen Unternehmen auch auf den Praxisfaktor achten. Denn Arbeitskleidung in der Lebensmittelindustrie wird täglich viele Stunden getragen. Sie muss daher:
- Bequem sein, damit Mitarbeitende sich frei bewegen können.
- Pflegeleicht sein, um häufige Industriewäschen ohne Qualitätsverlust zu überstehen.
- Funktional sein, mit Taschen oder Schutzschichten für spezielle Tätigkeiten.
- Atmungsaktiv sein, um auch in warmen Produktionshallen angenehmen Tragekomfort zu gewährleisten.
Ein gutes Beispiel: In fleischverarbeitenden Betrieben wird häufig mit Wasser und Kälte gearbeitet. Hier braucht es Kleidung, die wärmt, schnell trocknet und gleichzeitig hygienisch bleibt. In Bäckereien dagegen ist atmungsaktive Kleidung wichtig, die in heißen Umgebungen angenehm tragbar ist.